für Kinder, Jugendliche & Erwachsene

AGB
Präambel:
Die Privatpraxis Anette Salveter für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz), Beratung und Inklusion ist eine Praxis nach den Bestimmungen des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren die formalen Regeln für ein konstruktives und Gewinn bringendes Miteinander im Austausch zwischen mir, der Heilpraktikerin für Psychotherapie und Ihnen, dem Klienten, dem Patient, der Patientin oder dir, dem Jugendlichen.
​
§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie, Anette Salveter, und allen KundInnen, PatientInnen, KlientInnen als Behandlungs- bzw. Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Anderes oder Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
-
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient/ die Klientin das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie durch konkludentes Handeln annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.
-
Die Heilpraktikerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich der Beratung (Ausnahme: kostenfreies Erstberatungsgespräch), bestehen.
§ 2 Behandlungs- und Beratungsvertrag
-
Ein rechtsgültiger Behandlungs- und Beratungsvertrag kommt dadurch zustande, dass sich der Klient/ die Klientin an die Privatpraxis Anette Salveter zum Zwecke der Beratung, Diagnostik oder Behandlung wendet und damit das generelle Dienstleistungsangebot der Praxis annimmt.
-
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie verpflichtet sich, ihre KlientInnen nach den qualitativen Standards ihres Berufsstandes nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten und behandeln (sog. Sorgfaltspflicht). Sie erbringt ihre Leistungen im Sinne des Behandlungsvertrages gegenüber dem Klienten/ der Klientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten/ der Klientin anwendet. Dabei können auch Methoden angewandt werden, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind.
-
Kann oder möchte der Klient/ die Klientin über etwaige Behandlungsmethoden keine Entscheidung treffen (etwa aufgrund seines Entwicklungsstandes), ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, diejenigen Methoden anzuwenden, die nach ihrer fachlichen Kenntnis oder aufgrund ihrer Berufserfahrung mutmaßlich dem Zielerreichungswillen des Klienten/ der Klientin am geeignetsten erscheinen.
-
Mitunter kann es zur Abklärung notwendig sein, einen entsprechenden medizinischen Konsiliarbericht vorzulegen. Der Klient/ die Klientin ist zudem selbstverantwortlich aufgefordert, notwendige bestehende medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.
-
Eine Therapie in der Privatpraxis Anette Salveter ersetzt keine ärztliche Behandlung und/ oder notwendige Therapie eines approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
-
Ein subjektiv erwarteter Erfolg einer Behandlungsmethode wird weder in Aussicht gestellt noch garantiert. Es wird keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben. Gemäß des Heilmittelwerbegesetzes enthält sich die Heilpraktikerin für Psychotherapie jeglichen Heilversprechens. Sie nimmt keine Krankschreibungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach SGB vor und verordnet keine Medikamente.
-
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist nicht zur generellen Annahme von Behandlungsvertragsangeboten seitens eines Klienten/ einer Klientin verpflichtet. Sie kann auch ohne Angaben von Gründen einen Behandlungs- oder Beratungsvertrag ablehnen. Dies insbesondere, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen KlientIn und Therapeutin fehlt und auch zukünftig nicht erwartet werden kann.
-
Absatz (7) gilt auch in Fällen, wenn es sich um Beschwerden des Patienten/ der Patientin handelt, die die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. Ebenso, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie durch die Annahme oder die weitere Behandlung in persönliche Gewissenskonflikte geraten könnte. Der Honoraranspruch bleibt für die bis zum Zeitpunkt der Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, in vollem Umfang erhalten.
-
Zu Beginn der Behandlung informiert die Heilpraktikerin für Psychotherapie sachgerecht und verständlich (bei Kindern und Jugendlichen ihrem Entwicklungsalter entsprechend) über Art und voraussichtlichen Umfang der Behandlung, über mögliche Risiken, Erfolgschancen, Behandlungsalternativen und Kosten.
-
Zur Aufklärung gehören auch die Information über die Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Arbeitsbeziehung einschließlich der Regelungen über die Schweigepflichts- und Datenschutzbestimmungen.
§ 3 Mitwirkung und Auskunftspflicht des Klienten/ der Klientin
-
Der Klient/ die Klientin ist zu einer aktiven Mitwirkung im Rahmen der therapeutischen Behandlung grundsätzlich nicht verpflichtet, auch wenn der Behandlungserfolg in der Regel zu einem Großteil vom Grad der freiwilligen Einlassung und der Umsetzung des Klienten/ der Klientin abhängig ist.
-
Soweit sich der Klient/ die Klientin aktuell oder vor Behandlungsbeginn in psychologischer und/ oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befand oder darauf wartet (Wartelistenverfahren), ist dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie vor Behandlungsbeginn mitzuteilen. Ggf. ist seine/ ihre angestrebte Behandlung in der Praxis Anette Salveter zuvor mit dem behandelndem Arzt oder Therapeuten abzuklären.
-
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, die Behandlung vorzeitig abzubrechen, wenn der Klient/ die Klientin erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder nur lückenhaft erteilt, Beratungsinhalte negiert oder Therapiemaßnahmen vorsätzlich vereitelt. Dazu zählt auch das wiederholte Fernbleiben von vereinbarten Behandlungsterminen ohne triftigen Grund.
§ 4 Leistungsvergütung der Heilpraktikerin für Psychotherapie
-
Die Heilpraktikerin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch, der sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in Deutschland orientiert.
-
Die Honorare werden zwischen der Privatpraxis Anette Salveter für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz), Beratung und Inklusion und den KlientInnen individuell vereinbart. Andere Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.
-
Der Klient/ die Klientin ist zur vollständigen und zeitgerechten Zahlung der vereinbarten Leistungsvergütung verpflichtet.
-
Die Honorare sind entweder bar oder über paypal zu begleichen oder nach Rechnungserhalt auf das angegebene Praxiskonto zu überweisen. In jedem Fall erhält der Klient/ die Klientin eine Rechnung oder Barzahlungsquittung. Andere individuelle Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich und bedürfen jeweils der vorherigen Absprache und der Zustimmung beider Vertragsparteien.
-
Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagte Behandlungstermine werden mit einem Ausfallhonorar von 50% berechnet. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin dieser abgesagt wurde oder der Patient/ die Patientin nachweislich am Erscheinen gehindert wurde. Einvernehmliche Terminänderungen führen nicht zu einem Ausfallhonorar.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
-
Soweit der Klient/ die Klientin Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar nach § 4. Der Umfang der Leistungen der Heilpraktikerin für Psychotherapie beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
-
Die Praxis Anette Salveter für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz), Beratung und Inklusion führt weder eine Direktabrechnung mit Dritten durch, noch kann das Honorar oder ein Teil davon in Erwartung einer möglichen Kostenübernahme gestundet werden.
-
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kostenerstattung für Behandlungsleistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie nicht. Privat versicherten KlientInnen oder solchen, die über eine private Zusatzversicherung verfügen, können Behandlungskosten u.U. ganz oder teilweise erstattet werden. Umfang und Höhe der Erstattung können je nach Versicherung und Tarif sehr unterschiedlich sein.
-
Die Privatpraxis Anette Salveter erteilt in Erstattungsfragen Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient/ die Klientin. Derartige Leistungen sind nicht Bestandteil der Beratungsleistung und gesondert honorarpflichtig.
-
Sämtliche Angaben, die die Praxis Anette Salveter im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Beratung den KlientInnen über die Erstattungspraxis Dritter macht, sind unverbindlich.
§ 6 Rechnungsstellung
Bei den Rechnungen, die der Klient/ die Klientin nach § 4 Absatz 4 erhält, können grundsätzlich folgende Formen vereinbart werden:
-
Der Klient/ die Klientin erhält entweder sofort im Anschluss an die Behandlung eine Rechnung oder erhält diese auf dem Postweg. Die Ausstellung der Rechnung erfolgt gebührenfrei.
-
Die Rechnung zur eigenen Aufbewahrung oder zur Vorlage beim Finanzamt enthält folgende Angaben: Praxisdaten, vollständiger Name und Anschrift des Klienten/ der Klientin, Geburtsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Art und Umfang der Behandlung/ Beratung, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, Hinweis auf Steuerbefreiung. Barzahlungsquittungen sowie Rechnungen dürfen weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt sein, dass daraus ein Rückschluss auf eine Diagnose gezogen werden kann.
-
Wünscht der Klient/ die Klientin aus Beweis- oder Erstattungsgründen (etwa für einen Kostenträger) eine Ausfertigung einer Rechnung, die eine Diagnose nach ICD-10 bzw. Therapie-/ Beratungsspezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthält, bedarf dies des schriftlichen Auftrags des Klienten/ der Klientin sowie der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit. Diese Belehrung ist hiermit erfolgt.
§ 7 Kündigung
-
Der Behandlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.
-
Grundsätzlich sollte das Therapieende im Einverständnis aller Beteiligten erfolgen. In der Regel endet die Therapie, wenn die Beteiligten zu der Einschätzung gelangen, dass die Therapieziele erreicht sind.
§ 8 Rückforderungen
-
Bei Austritt aus dem Vertrag kann vom Klienten/ von der Klientin kein Recht abgeleitet werden, gezahlte Honorare zurückzufordern.
-
Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung (s. § 4).
§ 9 Vertraulichkeit der Behandlung und Schweigepflicht
-
Die Privatpraxis Anette Salveter behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen, der Therapie und der persönlichen Verhältnisse des Klienten/ der Klientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten/ der Klientin (sog. Schweigepflichtsentbindung). Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn der Klient/ die Klientin mündlich zustimmt und die Auskunft im Interesse des Klienten/ der Klientin erfolgt. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch KlientInnen im Kindes- und Jugendalter gegenüber.
-
Absatz (1) ist nicht anzuwenden, wenn die Privatpraxis Anette Salveter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist. Dies trifft zu bei meldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin (z.B. Strafprozess), bei Androhung einer schwerwiegenden Straftat nach StGB durch den Klienten/ die Klientin, bei drohender Gesundheitsgefährdung kindlicher/ jugendlicher KlientInnen oder der Heilpraktikerin selbst sowie bei drohender Selbst- oder Fremdgefährdung des Klienten/ der Klientin. Ausnahmen von Absatz (1) gelten auch, wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Heilpraktikerin für Psychotherapie oder gegen ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. Ebenfalls davon betroffen sind Auskünfte an Fürsorgeberechtigte, nicht aber Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
-
Die Privatpraxis Anette Salveter führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte oder/ und elektronische Patientendatei). Dem Klienten/ der Klientin steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Datei zu; er/ sie kann die Handakte aber nicht heraus verlangen. Sofern der Patient/ die Patientin seine/ ihre Behandlungs- /Krankenakte verlangt, erstellt die Praxis diese kostenpflichtig aus der Handakte und der elektronischen Patientendatei. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese der Behandlungs- /Krankenakte in Kopie beigefügt; die Originale verbleiben in der Handakte.
-
Wenn zu erwarten ist, dass sich der Gesundheitszustand des Klienten/ der Klientin durch die Einsichtnahme verschlechtert, bleibt Absatz (3) unberührt.
-
Die KlientInnen verpflichten sich ihrerseits zur Verschwiegenheit personenbezogener Informationen, von denen sie zufällig (etwas im Wartebereich) Kenntnis erhalten.
-
Der Klient/ die Klientin stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.
-
Der Klient/ die Klientin stimmt zu, dass sich die Heilpraktikerin für Psychotherapie mit BerufskollegInnen konsiliarisch anonymisiert zu seinem/ ihrem Fall beraten darf.
-
Alle von KlientInnen beigebrachten oder im Rahmen der Behandlung/ Beratung ausgefüllten Unterlagen, Fragebögen, behandlungsrelevanten Angaben gehen aufgrund der gesetzlichen Dokumentationspflicht in die Patientenakte der Privatpraxis Anette Salveter über und werden hier über einen Zeitraum von derzeit 10 Jahren aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Frist werden alle Unterlagen vollständig vernichtet.
§ 10 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.
§ 11 Salvatorische Klausel
-
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
-
Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Privatpraxis Anette Salveter ist 97070 Würzburg (Stand: 97070 Würzburg, 29.11.2025)